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Fragen und Antworten zu den aktuellen Entwicklungen in den palästinensischen Gebieten

Es ist richtig, dass am 01.11.2023 der Grenzübergang Rafah erstmals wieder für Ausländer geöffnet wurde. Seither finden im Rahmen festgelegter Kontingente Ausreisen statt. Die Ausreise erfolgt nach Prüfung durch die zuständigen israelischen und ägyptischen Behörden. Nach unserer Kenntnis sind mehr als 7.000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit betroffen.

Wir haben Listen an die Behörden übermittelt, um die Grenzkontrollen bei der Ausreise zu beschleunigen. Wir setzen uns fortdauernd dafür ein, dass auch die zahlreich registrierten Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit in den nächsten Tagen ausreisen können. Die Entscheidung, in welcher Reihenfolge Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit aus dem Gazastreifen ausreisen können, treffen nicht die deutschen Behörden.

Sollten wir Informationen erhalten, dass eine Ausreise für Sie oder Ihre Angehörigen möglich wird, so werden wir Sie umgehend informieren. Bitte halten Sie Ihre Kontaktdaten auf der Krisenvorsorgeliste aktuell, insbesondere die Mobilfunknummern, und schalten Sie die Funktion der Notfall-Benachrichtigung per SMS frei. Damit können wir Sie schnell erreichen und weiter über die Entwicklungen informieren.

Da eine Ausreise auch sehr kurzfristig angekündigt werden kann, bitten wir alle Betroffenen die üblichen Kommunikationskanäle (E-Mail und SMS) im Blick zu behalten und sich entsprechend bereitzuhalten, ohne sich aber zusätzlichen Risiken auszusetzen.

Nach Kenntnis des Vertretungsbüros ist der Grenzübergang Allenby von Sonntag bis Donnerstag zwischen 8 und 16 Uhr geöffnet. Die Öffnungszeiten können variieren, es ist ratsam, früh am Übergang zu sein. Es können Gebühren fällig werden, die auf israelischer Seite ausschließlich in israelischen Schekel gezahlt werden können.

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum für die Einreise nach Jordanien, dies kann online eingeholt werden (www.moi.gov.jo). Eine weitere Möglichkeit, eine Einreiseerlaubnis zu erhalten ist der 'Jordan Pass' (jordanpass.jo)

Nach den Erkenntnissen des Vertretungsbüros gehen Flüge vom internationalen Flughafen Ben Gurion in Tel Aviv. Bitte informieren Sie sich direkt bei einem Reiseveranstalter und / oder einer Fluggesellschaft über Ausreisemöglichkeiten. Prüfen Sie dabei bitte auch Umsteigeverbindungen.
Zurzeit ist für deutsche Staatsangehörige auch eine Ausreise über den Landweg über Eilat nach Jordanien möglich.

Bei Ertönen der Warnsirenen:

In einem Gebäude:

Gehen Sie auf direktem Weg in den Luftschutzraum oder Luftschutzbunker. Wenn diese nicht verfügbar sind, suchen Sie im Treppenhaus Schutz. Bei dreistöckigen Gebäuden begeben Sie sich am besten ins zweite Stockwerk, dieses gilt als der stabilste Teil eines Gebäudes. Halten Sie sich in einem Gebäude von mehr als drei Stockwerken nach Möglichkeit nicht im Erdgeschoss oder den obersten beiden Stockwerken auf. Im Eingangsbereich eines Gebäudes besteht erhöhte Splittergefahr, meiden Sie diesen Bereich nach Möglichkeit.

Im Freien:

Schutz im nächsten Gebäude suchen, wenn nicht vorhanden: flach auf den Boden legen, Kopf mit Händen schützen.

Im Fahrzeug:

Auf dem Seitenstreifen/Straßenrand anhalten, aus dem Fahrzeug steigen, ins nächste Gebäude/unter den nächsten Unterstand begeben.

Wenn kein Gebäude/Unterstand erreicht werden kann, flach auf den Boden legen, Kopf mit den Händen schützen. Wenn das Aussteigen aus dem Fahrzeug nicht möglich ist, am Straßenrand halten.

Verweilen Sie unbedingt 10 Minuten nach Erlöschen des Alarms im Schutzraum/Treppenhaus/Fahrzeug/auf dem Boden!

Für weitere Informationen zu Verhaltensweisen bei Raketenalarm informieren Sie sich bitte auf der Webseite des Home Front Commands (https://www.oref.org.il/en, nur in Israel aufrufbar). Für Echtzeit-Warnungen zum aktuellen Standort installieren Sie die Warn-App des israelischen Home Front Command und/ oder „Red Alert“ auf dem Handy (gegebenenfalls nur möglich, wenn die Standorteinstellungen im Appstore auf „Israel“ umgestellt sind).

Es kann schwierig sein, Angehörige in den Palästinensischen Gebieten telefonisch oder per E-Mail zu erreichen. Wir stehen mit den Personen per E-Mail/Telefon in Kontakt, die in ELEFAND registriert sind. Sollten Ihre deutschen Angehörigen noch nicht in ELEFAND registriert sein, machen Sie sie bitte darauf aufmerksam.

Wir empfehlen, innerhalb von Familien eine Kontaktperson zu bestimmen, die Kontakt zu Angehörigen in den Palästinensischen Gebieten hält und Informationen bündelt und innerhalb der Familie weitergibt.

In der aktuellen Krisenlage kommt es zu einem erhöhten Telefonaufkommen. Sie können auch die Telefonzentrale des Auswärtigen Amts unter der Rufnummer +49 30 5000 0 erreichen. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Kontaktdaten in ELEFAND hinterlegt und aktuell sind. Sie können uns schriftlich (z.B. über das Kontaktformular des Vertretungsbüros) eine Mitteilung machen.

Aufgrund des aktuellen Konflikts können in der Visastelle des Vertretungsbüros Ramallah vorübergehend keine Visumsanträge entgegengenommen werden.
Die Zuständigkeit für die Annahme und Bearbeitung von Visaanträgen von Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Palästinensischen Gebieten wird auf die Botschaften Tel Aviv (nur für nationale Visa von Antragstellern aus Ost-Jerusalem), Amman (für Antragsteller aus dem Westjordanland) und Kairo (für Antragsteller aus Gaza) erweitert. Weitere Informationen finden Sie auf den Homepages der jeweiligen Auslandsvertretungen.


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